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RIS Monitor - Benutzerhandbuch

Was ist der RIS Monitor?

Der RIS Monitor ist ein automatischer Benachrichtigungsdienst, der Sie per E-Mail informiert, sobald neue Rechtstexte im österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht werden.

Funktionsweise

Das System überwacht alle 6 Stunden die RIS-Website (www.ris.bka.gv.at) und benachrichtigt Sie automatisch, wenn neue Dokumente in Ihren abonnierten Kategorien erscheinen.

Aktuell überwachte Kategorien:

Wie verwende ich den RIS Monitor?

1. Abonnement erstellen

1. Besuchen Sie: https://www.rischecker.at 2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein 3. Wählen Sie eine oder mehrere Kategorien aus 4. Klicken Sie auf "Abonnieren"

2. E-Mail-Adresse bestätigen

1. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail 2. Klicken Sie auf den Link "Abonnement bestätigen" in der E-Mail 3. Ihr Abonnement ist nun aktiv 4. Sie erhalten eine Willkommens-E-Mail mit Beispielen aus den letzten 7 Tagen

3. Benachrichtigungen erhalten

Sobald ein neues Dokument veröffentlicht wird, erhalten Sie eine E-Mail mit:

Die E-Mails sind kompakt formatiert für bessere Lesbarkeit.

4. Abonnement verwalten

Sie können Ihr Abonnement jederzeit verwalten:

Verwaltungslink erhalten:

Was können Sie verwalten:

5. 7-Tage Übersicht anfordern

Auf der Verwaltungsseite finden Sie bei jeder abonnierten Kategorie einen Button "📧 7-Tage Übersicht". Damit können Sie jederzeit eine Zusammenfassung aller Veröffentlichungen der letzten 7 Tage für diese Kategorie per E-Mail anfordern.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft wird das RIS überprüft?

Das System prüft alle 6 Stunden, ob neue Dokumente veröffentlicht wurden.

Wann erhalte ich die Benachrichtigung?

Benachrichtigungen werden alle 5 Minuten versendet. Sie erhalten die E-Mail also spätestens kurz nach der nächsten Überprüfung.

Kann ich mehrere Kategorien abonnieren?

Ja, Sie können beliebig viele der verfügbaren Kategorien abonnieren:

*Bundesrecht:*

*Landesrecht (alle 9 Bundesländer):*

*Bezirke (6 Bundesländer):*

Hinweis: Kärnten, Salzburg und Wien sind für Bezirke nicht verfügbar, da diese Bundesländer keine Bezirksverwaltungsbehörden-Einträge im RIS führen.

*Weitere Kategorien:*

Was ist die 7-Tage Übersicht?

Sie können jederzeit eine Zusammenfassung aller Veröffentlichungen der letzten 7 Tage für eine bestimmte Kategorie anfordern. Diese Funktion finden Sie auf der Verwaltungsseite neben jeder abonnierten Kategorie.

Ich habe meinen Verwaltungslink verloren. Was kann ich tun?

Besuchen Sie die Startseite (https://www.rischecker.at) und klicken Sie auf "Verwaltungslink anfordern". Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten einen neuen Link.

Wie sicher sind meine Daten?

Kostet der Service etwas?

Nein, der RIS Monitor ist kostenlos.

Technische Details

System-URL: https://www.rischecker.at Überwachte Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 - Landesgesetzblatt authentisch für alle 9 Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien) - Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus 6 Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg) - Gemeinderecht für Oberösterreich - Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung

Funktionsweise:

1. Automatische Überwachung der RIS-Website (alle 6 Stunden) 2. Erkennung neuer Veröffentlichungen 3. Speicherung in Datenbank 4. Versand von E-Mail-Benachrichtigungen (alle 5 Minuten)

E-Mail-Versand:

Support

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Datenschutz

Gespeicherte Daten:

Verwendung der Daten:

Abmeldung:

Sie können sich jederzeit über den Link in jeder E-Mail oder über die Verwaltungsseite abmelden. Ihre Daten werden dann vollständig gelöscht.

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Version: 1.1 Stand: März 2026 Website: https://www.rischecker.at
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